Recruiting

Corona-Krise: Wo finde ich einen sicheren Job und was mache ich, wenn Kurzarbeit droht?

Die Corona-Pandemie beein­flusst zurzeit massiv, wie wir arbeiten: einige von uns arbeiten ganz normal in ihrem Betrieb weiter, für andere geht es seit Wochen ins tägliche Home­office und natürlich gibt es auch diejenigen, die aufgrund der aktuellen Lage in Kurz­arbeit geschickt wurden oder die ihren Job verloren haben. Was Kurz­arbeiter­geld genau ist und wo ihr krisen­sichere Jobs findet, erfahrt ihr hier.

Was bedeutet Kurzarbeit genau?

Dadurch, dass viele Geschäfte, Restaurants u.v.m. aktuell nicht ge­öffnet haben, werden weniger Arbeits­kräfte benötigt. Auch in vielen Industrie­zweigen läuft die Produk­tion aktuell nur gedrosselt. Um die Mit­arbeiter nicht entlassen zu müssen, können Betriebe und Unter­nehmen ihre Mit­arbeiter in Kurz­arbeit schicken. Der Arbeits­platz wird erhalten, der Mit­arbeiter arbeitet aber z.B. nur 50 Prozent, also 20 statt üblicher­weise 40 Stunden. Das sogenannte Kurz­arbeiter­geld wird vom Arbeit­geber bei der Bundes­agentur für Arbeit beantragt. Arbeit­nehmer müssen sich also nicht selbst­ständig um etwas kümmern.

Können Mit­arbeiter ohne Zu­stimmung in Kurz­arbeit ge­schickt werden?

Nein, ohne Zu­stimmung kann der Arbeit­geber seine Mit­arbeiter nicht in Kurz­arbeit schicken, schließ­lich müssen Arbeit­nehmer auf Teile ihres Ge­halts ver­zichten. Es muss also im Vor­feld eine Verein­barung zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer getroffen werden. Es sei denn, dass im Arbeits­vertrag bereits eine Klausel zur Kurz­arbeit vorhanden ist. Dann ist Kurz­arbeit auch ohne ge­sonderte Verein­barung im Vorfeld möglich.

Auf wie viel Geld müssen Arbeit­nehmer während der Kurz­arbeit verzichten?

Das hängt in erster Linie davon ab, wie viel Kurz­arbeit vom Arbeit­geber angeordnet wird. In unserem oben aufgeführten Bei­spiel mit 50 Prozent Kurz­arbeit, würde der Arbeit­nehmer noch die Hälfte seines Gehalts erhalten. Um den Gehalts­verlust für die Arbeit­nehmer so niedrig wie möglich zu halten, zahlt die Bundes­agentur für Arbeit 60 Prozent des aus­gefallenen Netto-Lohns. Sollte min­destens ein Kind mit im Haus­halt leben, sind es sogar 67 Prozent. Ein Familien­vater mit 50 Prozent Kurz­arbeit wird also zur Hälfte vom Arbeit­geber bezahlt und erhält netto 67 Prozent, von der anderen Hälfte, die er durch Kurz­arbeit verliert. Der genaue Betrag lässt sich zum Bei­spiel auf der Seite nettlohn.de ermitteln.

Dürfen Arbeit­nehmer in Kurz­arbeit einen Mini­job ausüben, um das Gehalt aufzu­stocken?

Ja, das ist aktuell ohne Probleme möglich. Aller­dings kann sich der Minijob auf die Höhe des Kurz­arbeiter­geldes auswirken. Ist der Minijob nicht in einem system­relevanten Bereich (z. B. im Gesundheits­wesen oder in Land­wirtschaft), wird der Verd­ienst aus dem neuen Minijob aller­dings auf das Kurz­arbeiter­geld angerechnet. Wer einen Minijob jedoch in einem system­relevanten Be­reich ausübt, z.B. Land­wirt­schaft, Feuer­wehr, Sicher­heits­behörden, Trans­port, Personen­verkehr, Energie­versorgung, Gesund­heits­wesen etc.), bei dem wird der Ver­dienst nicht auf das Kurz­arbeitergeld an­gerechnet. Der Ver­dienst aus Kurz­arbeitergeld und Minijob darf dabei jedoch nicht das normale Brutto­einkommen übersteigen. Weiter­führende Infor­mationen zu diesem komplexen Thema findet ihr zum Beispiel auf den Seiten der Arbeits­agentur.

Was tun, wenn in der Krise die Kündigung ausgesprochen wird?

In der aktuellen Situation kommt es trotz der erleicht­erten Kurz­arbeit auch zu Ent­lassungen. Solltet ihr davon betroffen sein, ist eventuell jetzt der perfekte Zeit­punkt für eine berufliche Neu­orientierung. Gerade in den erwähnten system­relevanten Bereichen wie der Land­wirtschaft oder im Gesundheits­wesen werden viele helfende Hände gesucht. Auf www.tempton.de findet ihr krisensichere Jobs in allen Bereichen und passend für eure mitgebrachten Quali­fikationen. Auch Quer­einsteiger, die sich jetzt gerne beruflich um­orientieren möchten sind uns herzlich willkommen!