Die Corona-Pandemie beeinflusst zurzeit massiv, wie wir arbeiten: einige von uns arbeiten ganz normal in ihrem Betrieb weiter, für andere geht es seit Wochen ins tägliche Homeoffice und natürlich gibt es auch diejenigen, die aufgrund der aktuellen Lage in Kurzarbeit geschickt wurden oder die ihren Job verloren haben. Was Kurzarbeitergeld genau ist und wo ihr krisensichere Jobs findet, erfahrt ihr hier.
Was bedeutet Kurzarbeit genau?
Dadurch, dass viele Geschäfte, Restaurants u.v.m. aktuell nicht geöffnet haben, werden weniger Arbeitskräfte benötigt. Auch in vielen Industriezweigen läuft die Produktion aktuell nur gedrosselt. Um die Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen, können Betriebe und Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Der Arbeitsplatz wird erhalten, der Mitarbeiter arbeitet aber z.B. nur 50 Prozent, also 20 statt üblicherweise 40 Stunden. Das sogenannte Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Arbeitnehmer müssen sich also nicht selbstständig um etwas kümmern.
Können Mitarbeiter ohne Zustimmung in Kurzarbeit geschickt werden?
Nein, ohne Zustimmung kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken, schließlich müssen Arbeitnehmer auf Teile ihres Gehalts verzichten. Es muss also im Vorfeld eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden. Es sei denn, dass im Arbeitsvertrag bereits eine Klausel zur Kurzarbeit vorhanden ist. Dann ist Kurzarbeit auch ohne gesonderte Vereinbarung im Vorfeld möglich.
Auf wie viel Geld müssen Arbeitnehmer während der Kurzarbeit verzichten?
Das hängt in erster Linie davon ab, wie viel Kurzarbeit vom Arbeitgeber angeordnet wird. In unserem oben aufgeführten Beispiel mit 50 Prozent Kurzarbeit, würde der Arbeitnehmer noch die Hälfte seines Gehalts erhalten. Um den Gehaltsverlust für die Arbeitnehmer so niedrig wie möglich zu halten, zahlt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Netto-Lohns. Sollte mindestens ein Kind mit im Haushalt leben, sind es sogar 67 Prozent. Ein Familienvater mit 50 Prozent Kurzarbeit wird also zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt und erhält netto 67 Prozent, von der anderen Hälfte, die er durch Kurzarbeit verliert. Der genaue Betrag lässt sich zum Beispiel auf der Seite nettlohn.de ermitteln.
Dürfen Arbeitnehmer in Kurzarbeit einen Minijob ausüben, um das Gehalt aufzustocken?
Ja, das ist aktuell ohne Probleme möglich. Allerdings kann sich der Minijob auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirken. Ist der Minijob nicht in einem systemrelevanten Bereich (z. B. im Gesundheitswesen oder in Landwirtschaft), wird der Verdienst aus dem neuen Minijob allerdings auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Wer einen Minijob jedoch in einem systemrelevanten Bereich ausübt, z.B. Landwirtschaft, Feuerwehr, Sicherheitsbehörden, Transport, Personenverkehr, Energieversorgung, Gesundheitswesen etc.), bei dem wird der Verdienst nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Der Verdienst aus Kurzarbeitergeld und Minijob darf dabei jedoch nicht das normale Bruttoeinkommen übersteigen. Weiterführende Informationen zu diesem komplexen Thema findet ihr zum Beispiel auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Was tun, wenn in der Krise die Kündigung ausgesprochen wird?
In der aktuellen Situation kommt es trotz der erleichterten Kurzarbeit auch zu Entlassungen. Solltet ihr davon betroffen sein, ist eventuell jetzt der perfekte Zeitpunkt für eine berufliche Neuorientierung. Gerade in den erwähnten systemrelevanten Bereichen wie der Landwirtschaft oder im Gesundheitswesen werden viele helfende Hände gesucht. Auf www.tempton.de findet ihr krisensichere Jobs in allen Bereichen und passend für eure mitgebrachten Qualifikationen. Auch Quereinsteiger, die sich jetzt gerne beruflich umorientieren möchten sind uns herzlich willkommen!