Über Zeitarbeit

Mit TEMPTON geraten Sie nicht in die Subsidiärhaftung

Im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, Beiträge zur Sozialversicherung zu stunden, damit sie sich finanziell wieder Luft verschaffen können. Während die Mitarbeiter sich durch die sogenannte Subsidiärhaftung sicher sein können, dass ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, sollten Kundenunternehmen ihre Personaldienstleister tunlichst auf das Thema ansprechen, denn im Zweifel müssen sie haften.

Inwieweit müssen Kunden von Personaldienstleistern haften?

Subsidiärhaftung heißt, dass Kundenunternehmen für fehlende Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Berufsgenossenschaft haftbar gemacht werden können. Sollte ein Personaldienstleister gestundete Sozialversicherungs- und BG-Beiträge, aus welchem Grund auch immer, später nicht bezahlen können, so haftet nach § 28 e SGB IV der Entleiher, sprich der Kunde, für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag der bei ihm eingesetzten Leiharbeitnehmer. Dies gilt, obwohl der Kunde die Beiträge über den Verrechnungssatz bereits an den Personaldienstleister gezahlt hat.

Keine Stundung bei TEMPTON

Gerade in der aktuellen Krise ist es für Betriebe und Unternehmen essenziell, einen verlässlichen Partner an ihrer Seite zu haben. TEMPTON ist einer davon. Denn aufgrund unserer äußerst stabilen Wirtschaftslage zahlen wir die  Sozialversicherungsbeiträge unserer Mitarbeiter weiterhin pünktlich und werden auch in Zukunft keine Stundungen vornehmen. Darüber hinaus schließen wir keine Niederlassungen und werden auch kein Personal entlassen.

Als Personaldienstleister wissen wir, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Verlässlichkeit und Transparenz lebt: Über den kostenlosen Info-Service des Instituts für Zahlungssicherheit (IZS) können sich unsere Kunden jederzeit davon überzeugen, dass wir unseren Zahlungspflichten wie gewohnt nachkommen. Das IZS veröffentlicht jeden Monat Auskünfte von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und der Bundesagentur für Arbeit zu allen bei ihnen gelisteten Personaldienstleistern und informiert Unternehmen so über das Risiko einer Zusammenarbeit.