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Das Arbeitszeugnis: Wichtiger Bestandteil jeder Bewerbung

Arbeit muss sich lohnen: nicht nur finanziell, sondern auch für den Lebenslauf. Das Arbeitszeugnis ist der Nachweis über meine Leistungen. Wann und wie bekomme ich es? Was genau steht drin? Welche Formulierungen sind am besten – und was kann ich tun, wenn ich mich unfair behandelt fühle? Wir haben die Antworten.

Jeder Arbeitnehmer* in Deutschland hat das Recht auf ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer seiner Beschäftigung inklusive Beurteilung seiner Leistungen und seines Verhaltens – so ist es festgelegt im § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und weiter ausgeführt in § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Dabei ist es egal, ob er in Vollzeit, Teilzeit, nebentätig, geringfügig oder in einem Probearbeitsverhältnis angestellt ist. Auch Auszubildende haben laut § 16 des Berufsbildungsgesetzes Anspruch auf ein Zeugnis nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses. Wenn Du Deine Ausbildung abschließt oder aus einem Beruf ausscheidest, solltest Du spätestens nach Einreichen der Kündigung oder Bekanntwerden Deiner bevorstehenden Entlassung ein Arbeitszeugnis anfordern. Du kannst auch nachträglich Deinen Anspruch geltend machen, allerdings kann dieser verjähren, üblicherweise nach einer Frist von drei Jahren.

Arbeitszeugnisse müssen von der Geschäftsführung oder einem Deiner direkten Vorgesetzten unterschrieben werden. Damit wertest Du Deine Bewerbungsunterlagen erheblich auf. Sie untermauern Deinen Lebenslauf mit einer formellen Auflistung Deiner Tätigkeiten und belegen im Idealfall, welche professionellen und persönlichen Qualitäten Du mitbringst. Die Meinung eines ehemaligen Vorgesetzten ist für einen zukünftigen Arbeitgeber besonders wertvoll, weil er Dich in einem Bewerbungsgespräch nur oberflächlich kennenlernen kann. Dem Dokument kann er viele weitere wichtige Informationen entnehmen.

Einfach oder qualifiziert

Grundsätzlich gibt es zwei Zeugnis-Arten: ein einfaches Arbeitszeugnis, das Dir schlicht die Art der Beschäftigung und den Zeitraum der Anstellung bescheinigt, und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das darüber hinaus eine detaillierte Bewertung Deiner Leistungen und Deines Verhaltens enthält. Damit kannst Du bei der Bewerbung um einen neuen Job punkten, wenn es entsprechend gut bis sehr gut ausfällt. Falls Du während der Jobsuche noch im auslaufenden Arbeitsverhältnis stehst und das Endzeugnis somit erst später bekommst, reicht vorläufig ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Darum musst Du Deinen alten Arbeitgeber nach Einreichen des Kündigungsschreibens selbst bitten. Ein Anrecht darauf besteht im Gegensatz zum Arbeitszeugnis nicht, doch Dein ehemaliger Arbeitgeber darf Dir beim beruflichen Weiterkommen auch keine Steine in den Weg legen.

Was im Zeugnis steht

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss schriftlich auf Geschäftspapier gedruckt ausgehändigt werden. Es ist explizit nicht gestattet, es in elektronischer Form zu überreichen. Es sollte aus diesen vier wichtigen Abschnitten bestehen:

  • Auf die Nennung Deines Namens und die Dauer des Arbeitsverhältnisses folgt eine ausführliche Beschreibung Deiner Tätigkeiten, Deiner Position und Deiner Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.
  • Anschließend geht es in einem Absatz um die Beurteilung Deiner Leistung – Motivationslevel, Arbeitsmethodik, Qualität der Ergebnisse.
  • Danach ist Dein Verhalten dran: Hast Du ein freundliches Auftreten gegenüber Mitarbeitern und Kunden, bist Du offen für Anregungen und ein waschechter Teamplayer, dann findet all das hier Erwähnung.
  • Zuletzt bringt der Arbeitgeber in der Schlussformel zum Ausdruck, wie sehr er Dich vermissen wird und was er Dir für die Zukunft wünscht. Bedauert er Dein Ausscheiden, ist das ein gutes Signal für den nächsten potenziellen Vorgesetzten.

Ein Alarmsignal ist es allerdings, wenn einer oder mehrere dieser Abschnitte im Zeugnis fehlen – denn das könnte bedeuten, dass Dein alter Chef nichts Gutes über Dich zu berichten hat. Prüfe Dein Arbeitszeugnis deshalb unbedingt auf Vollständigkeit.

Gut formuliert

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis darf nach dem Grundsatz des Wohlwollens ausschließlich positiv formulierte Beurteilungen enthalten. Im Laufe der Zeit hat sich deswegen eine Art Zeugnissprache mit eigenen Floskeln entwickelt, die sich in Schulnoten übertragen lassen. Benutzt Dein Arbeitgeber im Zeugnis viele Superlative und äußert ausdrückliches Lob, lässt er an Deiner großartigen Leistung keine Zweifel. Beispiele: Hast Du Aufgaben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ erfüllt, hast Du „außergewöhnliches Engagement“ und „oft über das normale Maß hinaus“ Einsatzbereitschaft gezeigt, dann entspricht das der Note „sehr gut“ auf dem Schulzeugnis – besser geht es nicht. Wenn es nur die „stets volle Zufriedenheit“ oder die „guten Arbeitsergebnisse“ sind, gehörst Du nicht zu den Besten, aber immer noch zu den leicht überdurchschnittlichen Mitarbeitern.

Sprache entschlüsseln

War der Mitarbeiter „stets bemüht“ oder erzielte „insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse“, klingt das auf den ersten Blick zwar nicht negativ. Doch der Arbeitgeber will damit insgeheim ausdrücken, dass die Leistung des Mitarbeiters schlecht war. Als Schulnote wäre das eine saftige Fünf – „mangelhaft“. Gewisse „Geheimcodes“ klingen zwar nach Lob, sind aber eine verschlüsselte Warnung an den nächsten Arbeitgeber. Ein Mitarbeiter mit „geselliger Art“ erschien regelmäßig betrunken auf der Arbeit, jemand mit „gesundem Selbstvertrauen“ konnte mit Kritik nicht umgehen und wer „Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft“ bewies, hielt es für angebracht, auf der Arbeit mit anderen zu flirten oder sie gar zu belästigen.

Schlechtes Zeugnis anfechten

Wenn Du der Meinung bist, dass Deine Leistung nicht angemessen beurteilt wurde oder eine dieser Formulierungen beleidigend wirkt, kannst Du Dich rechtlich dagegen wehren. Fordere aber zunächst Deinen Arbeitgeber zur Korrektur auf. Weigert er sich, kannst Du beim Arbeitsgericht Klage erheben. Dort musst Du darlegen, warum Du mit der Formulierung nicht einverstanden bist und inwiefern sie nachteilig für Deinen weiteren beruflichen Werdegang sein könnte. Der Arbeitgeber muss Nachweise liefern, warum Deine Leistungen unterdurchschnittlich, also unter der Note „befriedigend“ waren. Dafür kann er etwa Abmahnungen, Auszüge aus dem System zur Zeiterfassung oder Aussagen von direkten Kollegen und Vorgesetzten heranziehen. Meistens enden diese Verfahren mit einem Kompromiss auf ein zumindest durchschnittlich bewertetes Zeugnis. Am besten ziehst Du hierfür einen Anwalt zu Rate.

Arbeitszeugnis in der Zeitarbeit

Auch als Zeitarbeiter hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Du bekommst es nicht direkt von den Betrieben, in denen Du eingesetzt wirst, sondern vom Personaldienstleister, bei dem Du angestellt bist. Als Mitarbeiter von Tempton kannst Du sicher sein, dass wir stets im Austausch mit den Unternehmen stehen, in denen Du arbeitest, um Deine Leistung und den Umgang mit Kollegen präzise und fair beurteilen zu können. Dein Arbeitszeugnis hält fest, in welchen Firmen Du welche Aufgaben übernommen hast.

Bei häufig wechselnden Einsatzorten bist Du gut beraten, beim Personaldienstleister ein Zwischenzeugnis anzufragen, nachdem Du zum Beispiel in einem besonders namhaften Unternehmen beschäftigt warst und diese Tätigkeit in zukünftigen Bewerbungen hervorheben möchtest. Wenn Du ein gutes Verhältnis zum Einsatz-Unternehmen pflegst, kannst Du Dich dort auch direkt nach einem informellen Empfehlungsschreiben erkundigen. Es hat allerdings nicht den gleichen Status wie ein Arbeitszeugnis – und Arbeitgeber sind nicht zur Ausstellung verpflichtet.

Fazit

Sehr gute Mitarbeit wird stets mit einem sehr guten Arbeitszeugnis belohnt. Für eine weiterführende Karriere ist solch ein Dokument Gold wert. Wirf aber immer einen kritischen Blick auf die Formulierungen. Für die Zeugnissprache gibt es im Netz hilfreiche Schlüssel. Im Zweifel frage einen Experten. Wenn Du Dich ungerecht beurteilt fühlst oder mit einer Formulierung unglücklich bist, sprich das Problem offen beim Arbeitgeber an. Wenn das nicht weiterhilft, poche auf jeden Fall auf Dein Recht.

Bewahre Deine Arbeitszeugnisse gut auf und gib acht, dass das Original keine Knicke oder Flecken bekommt. Am besten scannst Du das Zeugnis kurz nach Erhalt ein, damit Du es bei Bewerbungen via E-Mail als eigenständige PDF-Datei oder als Teil einer digitalen Bewerbungsmappe anhängen kannst. Das wird die Chancen auf ein Vorstellungsgespräch deutlich erhöhen.

*Alle personenbezogenen Bezeichnungen stehen für alle Geschlechter (m/w/d).