Mit Tempton haben Kunden kein Risiko der Subsidiärhaftung

Bei Personaldienstleistern besteht eine wichtige gesetzliche Besonderheit: Werden Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge aus welchem Grund auch immer nicht bezahlt, so haftet nach § 28 e SGB IV der Entleiher, das heißt der Kunde, für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag der bei ihm eingesetzten Leiharbeitnehmer.

Bei Tempton muss kein Kunde ein solches Risiko befürchten. Wir sind wirtschaftlich mehr als solide aufgestellt und über das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) jederzeit transparent für all unsere Kunden.
 

Wir erfüllen alle unsere Verpflichtungen korrekt.
Dies zeigen auch unsere aktuellen Unbenklichkeitsbescheinungen:

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